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Statuten des BDÜ Landesverbands Hessen/Rheinland-Pfalz


Der Verband und seine Mitglieder unterliegen bestimmten Regelwerken. Die Satzung und die Beitrags- und Mahngebührenordnung gelten für die Mitglieder des Landesverbands Hessen/Rheinland-Pfalz, die Aufnahmeordnung, die Berufs- und Ehrenordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten bundesweit für alle Mitglieder des BDÜ.


Landesverband

Aktuelle Fassungen der vom BDÜ LV Hessen/Rheinland-Pfalz beschlossenen Regelwerke:

Satzung:
Die Satzung regelt die Arbeit des Verbandes und seiner Organe und die Mitgliedschaft im Verband.

Beitragsordnung und Mahnverfahren (BOM):
Die BOM regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Aufnahme- und Mahngebühren und das Einzugsverfahren.

Bundesverband

Für alle Mitglieder des BDÜ LV Hessen/Rheinland-Pfalz bindende Statuten des Bundesverbands:

Aufnahmeordnung (AO):

Die AO regelt den Zugang zum Verband für ordentliche, studentische, außerordentliche und Ehrenmitglieder.

Berufs- und Ehrenordnung (BEO):

Die BEO regelt das Verhalten der Mitglieder innerhalb des Verbandes sowie gegenüber Auftraggebern, Kollegen und Angehörigen anderer Berufe.

Schiedsgerichtsordnung (SGO):

Die Schiedsgerichtsordnung regelt die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem BDÜ, seinen Mitgliedern und Dritten durch das Schiedsgericht.

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