Für Justiz, Behörden und Notare
Übersetzer, Dolmetscher und Gebärdensprachdolmetscher können für die Arbeit bei Gerichten und Notaren allgemein beeidigt bzw. ermächtigt werden. Dazu müssen sie beim zuständigen Gericht einen allgemeinen Eid ablegen. Dolmetscher werden seit 1.1.2023 einheitlich nach dem bundesweit gültigen Gerichtsdolmetscher-Gesetz (GDolmG) beeidigt. Die Regelungen für Übersetzer und Gebärdendolmetscher sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hessen richtet sich die allgemeine Ermächtigung von Übersetzern und die Beeidigung von Gebärdensprachdolmetscher nach dem Hessischen Dolmetscher- und Übersetzergesetz (HDÜG). In Rheinland-Pfalz wird die Ermächtigung von Übersetzern sowie die Beeidigung von Dolmetschern für Zwecke außerhalb des GDolmG, d. h. für alle Bereiche der Justiz und Behörden außer in Gerichtsverhandlungen im "Landesgesetz über Dolemetschende und Übersetzende in Justizangelegenheiten" (LDÜJG) (Link zur aktuellen Gesamtausgabe des Gesetzes) geregelt.
Beeidigungen nach dem GDolmG wie auch Ermächtigungen nach dem jeweiligen Landesgesetz gelten nicht nur für sämtliche Gerichte im betreffenden Bundesland, sondern laut § 189 Gerichtsverfassungsgesetz bundesweit. Eine Liste aller beeidigten Gerichtsdolmetscher, Dolmetscher und Übersetzer nach Landesgesetz kann in der bundesweiten Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Gerichte eingesehen werden - komfortabler ist jedoch die Suche in der BDÜ Mitgliederdatenbank. Wer einen beeidigten Dolmetscher oder ermächtigten Übersetzer sucht, findet unter beiden Adressen Suchmöglichkeiten nach Name, Ort und Sprachkombination. Tipp: Um „beglaubigte Übersetzung“ bzw. "Dolmetschen beeidigt" in der BDÜ-Datenbank als Filter zu setzen, klicken Sie auf den „Mehr Filter“-Button.
Speziell für die Geschäftsstellen von Gerichten, aber auch für andere Justiz- und Polizeibehörden sowie die Notare in Hessen hat der BDÜ Hessen 2024 eine neue Fachliste beeidigter Dolmetscher und Übersetzer in Hessen (2024-2026) aufgelegt, die Sie hier herunterladen können.
Wir wissen allerdings aus Gesprächen mit Ihnen, dass eine gedruckte Fachliste Ihnen im Alltag oft besser und schneller hilft als Suche in der BDÜ-Mitgliederdatenbank oder ein PDF. Deshalb: